Kinderschutzkonzept

Im Rahmen des Tauriska-Festivals wird seit 2019 das Literaturfestival „Literatur findet Land“ veranstaltet. Ziel des Festivals ist es, zeitgenössische Literatur ins ländliche Gebiet zu bringen und Autor_innen aus Stadt und Land eine Bühne zu bieten, nicht nur in großen urbanen Literaturzentren. Im Rahmen des Festivals finden Lesungen und Performances statt – u. a. finden Programmpunkte für und mit Kindern und Jugendlichen statt.

Die Risikoanalyse ist das zentrales Element des Kinderschutzkonzepts und dient dazu, mögliche Gefährdungen für Kinder und Jugendliche zu erkennen und einzuschätzen. Sie basiert auf der Analyse konkreter Risikosituationen im Rahmen des Projekts Literatur findet Land.

Auf dieser Grundlage werden geeignete Schutzmaßnahmen definiert, um einen sicheren und respektvollen Rahmen zu gewährleisten. Ihr Zweck besteht darin, Kinder und Jugendliche umfassend vor jeglichen Formen von Gewalt, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch zu bewahren. Es soll ein sicherer Raum geschaffen werden, wo transparente Regeln und Vorgehensweisen sowie Anlaufstellen, ein respektvolles Miteinander ermöglichen. Prävention umfasst auch das Schaffen einer Atmosphäre, in der Achtsamkeit, Aufmerksamkeit und gemeinschaftliches Verantwortungsbewusstsein gefördert werden.

Zu den präventiven Schutzmaßnahmen zählen:

  • Personalauswahl
  • Verhaltenskodex für ein respektvolles, würdevolles und geschütztes Miteinadner
  • Transparenz und offene Kommunikation
  • Melde- und Beschwerdewesen
  • Kinderschutzbeauftragte bzw. Kinderschutzteam
  • Verdachtsfallmanagement
  • regelmäßige Teambesprechungen mit Fokus auf Kinderschutz
  • Evaluation und Überarbeitung des Kinderschutzkonzeptes 
Kontaktmöglichkeit Kinderschutzbeauftragte
Susanna Vötter-Dankl und Sarah Vötter, BA MA
Prozess-Beauftragte, Vertrauenspersonen, Verantwortliche für Fallmanagement
Tel.: +43 664 520 520 3
E-Mail.: kultur.tauriska@gmail.com 

Durch das Verdachtsfallmanagement wird der Handlungsverlauf im Verdachtsfall, die Zuständigkeit der Kinderschutzbeauftragten, die Prüfung und Abklärung durch die Kinderschutzbeauftragten mit internen und externen Stellen, eine Meldung, das Beschwerdemanagement, die Dokumentation und wenn erforderlich Rehabilitation des/der Projektbeteiligten geregelt.

Die Kinderschutzbeauftragten sind die zentrale Anlaufstelle für Verdachtsfälle. Sie übernehmen die erste Klärung, Dokumentation und treffen gemeinsam mit dem Projektteam sowie den pädagogischen Fachkräften die Entscheidungen über das weitere Vorgehen.

Der/die Kinderschutzbeauftragte sammelt alle verfügbaren Informationen zum gemeldeten Verdachtsfall. Stellt sich die Beschwerde als unbegründet heraus, wird der Fall dokumentiert und die Projektleitung informiert. Bei Bedarf erhält der/die betroffene Mitarbeiterin Unterstützung, und es werden geeignete Maßnahmen zur Rehabilitation eingeleitet. Verdichtet und bestätigt sich ein Verdachtsfall wird im Team über den weiteren Verlauf und etwaigen Einbezug von externen Beratungsstellen entschieden.

Monitoring und Evaluation

Das Kinderschutzkonzept ist ein Prozess, der je nach Erfahrungen ergänzt wird. Das Kinderschutzteam tauscht sich regelmäßig aus und bezieht bei Neuerungen alle Projektbeteiligten mit ein – mindestes einmal im Jahr wird mit allen Projektbeteiligen reflektiert und das Konzept besprochen.

Alle Projektbeteiligten werden vom Kinderschutzteam zwecks Kinderschutzkonzept informiert und geschult. Nach dem ersten Jahr wird das Kinderschutzkonzept ausführlich kontrolliert und überarbeitet. Danach finden alle drei Jahre eine Evaluierungen statt und Maßnahmen werden je nach Risikoanalyse erweitert oder ergänzt. Ebenso findet bei dem Ausbau von Angeboten eine neue Risikoanalyse statt.

Alle Beschwerden und (Verdachts-)fälle werden dokumentiert und gemäß Datenschutzbestimmungen abgelegt.